Führung einer Fahrschule, insbesondere Abhalten von Theoriekursen, Fahrstunden, Sensibilisierungskursen, Erste-Hilfe-Kursen und allen anderen Aktivitäten, die für den Erwerb des Auto- und Motorradführerscheins nützlich sind. Die Gesellschaft kann in eigenem Namen oder im Namen von Dritten alle finanziellen, kommerziellen, industriellen oder mobiliären Operationen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen, Tochtergesellschaften im Ausland oder Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen, an allen Unternehmen teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Gesellschaftszweck haben, und Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.