Die Gesellschaft verfolgt den Zweck, alle Tätigkeiten im Bereich des Immobilienwesens auszuüben, insbesondere den Erwerb, die Wertsteigerung, die Nutzung, die Veräußerung, den Handel, die Verwaltung und die Verwaltung von Immobilien und Immobilienprojekten. Als sekundären Zweck kann die Gesellschaft auch, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verbotenen Geschäfte, jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit, sei sie mobil oder immobil, ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht; Niederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen; Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.