Der Betrieb eines Architekturbüros und eines technischen Ingenieurbüros für Bauwesen, Beratung und Studien für alle Projekte oder Bereiche des technischen Bereichs, sowohl im Auftrag Dritter als auch auf eigene Rechnung sowie alle kommerziellen und immobilienbezogenen Tätigkeiten. Sie kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder gründen, alle mobilen und immobilienbezogenen Geschäfte durchführen, Garantien bereitstellen, Bürgschaften übernehmen, den Aktionären oder Dritten Kredite gewähren und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen.