Alle Beratungen in Finanzangelegenheiten im Zusammenhang mit dem internationalen Handel von Gütern und Dienstleistungen sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten und Dienstleistungen einschließlich der Erbringung von Buchhaltungs- und Rechnungswesen-Dienstleistungen im Auftrag Dritter; die Gesellschaft kann alle Finanz-, Handels- oder Industrieoperationen, sei es im Bereich des beweglichen oder unbeweglichen Vermögens, durchführen, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Operationen, in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, und an Gesellschafter oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.