Der Erwerb, der Besitz, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen an Gesellschaften jeglicher Art in der Schweiz oder im Ausland, einschließlich aller Immobilienbeteiligungen, mit der Maßgabe, dass Immobiliengeschäfte in der Schweiz nur solche betreffen, die ausschließlich gewerblich genutzt werden und daher nicht dem Erlaubnisregime des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) unterliegen. Die Gesellschaft kann Dritten und/oder Gesellschaften derselben Gruppe Kredite oder jede andere Form der Finanzierung gewähren und Sicherheiten jeder Art zugunsten von Dritten und/oder Gesellschaften derselben Gruppe, insbesondere in Form von Garantien, Pfändern oder Sicherheiten an den Vermögenswerten der Gesellschaft, gewähren. Die Gesellschaft kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Handels-, Finanz-, Industrie-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Hauptzweck stehen, in der Schweiz und im Ausland tätigen, Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland eröffnen und Beteiligungen an anderen Gesellschaften mit einem ähnlichen oder verwandten Zweck wie dem ihren erwerben.