Der Erwerb von Beteiligungen, die Verwahrung sowie alle mit der nachhaltigen Verwaltung von Beteiligungen an schweizerischen und/oder ausländischen Gesellschaften im Sinne einer Holdinggesellschaft verbundenen Operationen, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Operationen, also mit Ausnahme aller in der Schweiz durchgeführten Immobilienoperationen, die nicht ausschließlich kommerziell genutzt werden, der Handel, die Einfuhr, die Ausfuhr von Metallen und Mineralien, die Verwaltung und Verwaltung ausländischer Gesellschaften. Die Gesellschaft kann: Kredite und/oder Garantien an Aktionäre und/oder Tochtergesellschaften gewähren, Patente, Marken, Urheberrechte, Designs und andere geistige Eigentumsrechte für sich selbst und/oder ihre Gruppe erwerben, nutzen, ausbeuten und/oder verteidigen, alle Geschäfts-, Finanz- und Wertpapieroperationen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen, Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben und Tochtergesellschaften in der Schweiz und/oder im Ausland gründen, mit Ausnahme des Erwerbs von Beteiligungen an Gesellschaften (einschließlich Tochtergesellschaften), die dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) unterliegen, also mit Ausnahme aller in der Schweiz durchgeführten Immobilienoperationen, die nicht ausschließlich kommerziell genutzt werden, Niederlassungen in der Schweiz und/oder im Ausland errichten.