Ausübung von Vermögensverwaltungsmändaten im Sinne von Artikel 17 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG) und von Treuhandmandaten sowie Verwaltung von Beteiligungen und Investitionen in alle schweizerischen oder ausländischen Gesellschaften und Unternehmen, mit Ausnahme von Beteiligungen an Gesellschaften, deren Zweck der Erwerb von Immobilien im Sinne des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) ist. Sie kann alle Geschäfts-, Finanz-, Wertpapier- und Immobiliengeschäfte durchführen, die direkt oder indirekt, ganz oder teilweise, mit ihrem Zweck zusammenhängen oder die Erreichung dieses Zwecks erleichtern.