Die Gesellschaft hat zum Zweck das Mantelrohrverlegen von unterirdischen Fernwärmeleitungen. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten; an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen; Darlehen gewähren, insbesondere an die Gesellschafter; ähnliche oder gleichartige Unternehmen erwerben oder gründen; Grundstücke erwerben oder veräussern, mit Ausnahme der durch das DBG verbotenen Geschäfte; alle Funktionen übernehmen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Gegenstand stehen, sowie alle damit verbundenen mobiliären, immobiliären, finanziellen oder Dienstleistungsoperationen.