Der Handel mit Lebensmitteln und Maschinen/ Zubehör, insbesondere im Bereich von Kaffeemaschinen und Automaten. Das Unternehmen ist weiterhin berechtigt, Immobilien zu kaufen, zu belasten, zu verwalten, zu verwalten und zu verkaufen, sowie an Immobiliengesellschaften und -unternehmen teilzunehmen; Immobilien in der Schweiz oder Beteiligungen an Immobiliengesellschaften und -unternehmen mit Immobilien in der Schweiz können jedoch nur unter der Bedingung erworben werden (ohne LAFE-Unterstellung), dass die Immobilien für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit gemäß Art. 2 Abs. 2 lit. a LAFE bestimmt sind. Das Unternehmen kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften eröffnen, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen sowie alle kommerziellen, finanziellen oder anderen Tätigkeiten ausüben, die im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck stehen.