Die Gesellschaft bezweckt den Kauf, die Haltung und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften aller Art, sei es in der Schweiz oder im Ausland, ausgenommen die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten; sie kann Beteiligungen an allen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland übernehmen, Darlehen, insbesondere an die Gesellschafter, gewähren, ähnliche oder gleichartige Unternehmen erwerben oder gründen und sich aller Funktionen annehmen, die dazu bestimmt sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Gegenstand haben, sowie aller damit zusammenhängenden finanziellen und immobilienbezogenen Geschäfte.