Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwaltung von Beteiligungen an allen Gesellschaften oder Unternehmen kommerzieller, finanzieller, industrieller oder immobilienbezogener Art, letztere jedoch nur, soweit sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BWG) unterliegen, in der Schweiz oder im Ausland, sowie deren Finanzierung. Die Gesellschaft kann zudem für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Geschäfte tätigen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Gesellschaftszweck stehen, Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen und an Gesellschafter oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.