alle Immobiliengeschäfte, insbesondere den Besitz und die Verwaltung von Immobilien, Beratung, Vermittlung und Vermarktung, ausser jenen, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verboten sind; in der Schweiz und im Ausland kann sie Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die einen identischen oder ähnlichen Zweck verfolgen, alle Geschäfts-, Finanz-, Industrie-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte tätigen und alle Verträge abschliessen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen.