Die Gesellschaft ist ein Vermögensverwalter im Sinne von Art. 17 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG). Die Gesellschaft verfolgt den Zweck, alle Tätigkeiten im Bereich der Vermögensverwaltung als Vermögensverwalter im Sinne des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) auszuüben. Um ihren Zweck zu erreichen, kann die Gesellschaft alle Arten von Tätigkeiten und Dienstleistungen ausüben, die mit der Tätigkeit eines Vermögensverwalters verbunden sind, Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen und Agenturen in der Schweiz und im Ausland gründen, an anderen Gesellschaften in der Schweiz teilnehmen und in der Schweiz Grundstücke kaufen, halten, verwalten, belasten und verkaufen sowie alle Transaktionen durchführen und alle Verträge abschließen, die dem Zweck der Gesellschaft dienen oder direkt oder indirekt damit verbunden sind.