Die Gesellschaft hat den Zweck, im Sinne einer Holdinggesellschaft, den Erwerb, die Verwaltung und die Beteiligung an allen Arten von Unternehmen, sei es im Handel, in der Finanzen, im Immobilienbereich, in der Industrie oder anderen Bereichen, unter Einhaltung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG), sei es in der Schweiz oder im Ausland, durch den Erwerb von Aktien, Anleihen, Anteilen, Forderungen oder anderen geeigneten Formen, sowie den Erwerb von Patenten und Marken. Die Gesellschaft kann alle Arten von finanziellen, kommerziellen oder immobilienbezogenen Operationen durchführen, die in Verbindung mit ihrem Zweck stehen oder diesen fördern; sie kann insbesondere Kredite oder Garantien jeder Art an ihre Aktionäre oder Dritte gewähren, Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen, Beteiligungen erwerben, Unternehmen gründen oder finanzieren, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, und zwar unter Ausschluss der Operationen, die durch das BewG verboten sind.