Die Gesellschaft bezweckt alle immobilienwirtschaftlichen Geschäfte, ausgenommen die durch das Bundesgesetz über die Anlagefonds (LFAIE) verbotenen Geschäfte; die Gesellschaft kann ihren Zweck durch alle Geschäfte - insbesondere durch alle Verträge - ohne Einschränkung verfolgen: - hinsichtlich ihres Ortes - in der Schweiz oder im Ausland; - hinsichtlich ihres Gegenstandes - sei es materieller (beweglicher oder unbeweglicher) oder immaterieller Natur oder Dienstleistungen; - hinsichtlich ihrer Durchführung - sei es durch die Gesellschaft, durch Zweigniederlassungen der Gesellschaft, durch Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder durch Subunternehmer; die Gesellschaft kann zudem Darlehensverträge mit ihren Aktionären abschließen, als Schuldnerin oder Gläubigerin, oder ihnen Sicherheiten gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.