Mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte hat die Gesellschaft zum Zweck die Ausübung aller Tätigkeiten im Bereich der Immobilien, insbesondere die Immobilienentwicklung, den Besitz von Immobilien und deren Verwaltung, den Verkauf und Kauf von Immobilien, einschließlich aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen, Beratungen und Tätigkeiten. Als Nebenzweck kann die Gesellschaft auch, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit, mobil oder immobil, in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck ausüben; Niederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; Kredite oder Garantien an Dritte und/oder ihre Gesellschafter gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.