Führen Sie die folgenden Operationen durch: alle Immobilienoperationen; der Besitz und die Übernahme von Beteiligungen an allen Gesellschaften; die Gesellschaft kann entweder für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- und Immobilienoperationen durchführen, die sich direkt oder indirekt auf das Hauptziel beziehen; die Gesellschaft kann auch Kredite an ihre Aktionäre und an Gesellschaften der Gruppe gewähren, sich solidarisieren, für Kredite bürgen, die von Dritten an ihre Aktionäre oder an Gesellschaften der Gruppe gewährt werden, oder den Transfer von Immobiliengarantien zu ihren Gunsten, wobei Folgendes festgehalten wird: der Erwerb von Immobilien in der Schweiz ist streng auf den Kauf von Geschäftsvermögen (ständige Niederlassungen) beschränkt, unter Ausschluss aller Wohnimmobilien; unter Einhaltung des LFAIE wird die Gesellschaft keine Beteiligungen an Gesellschaften erwerben, die Wohnimmobilien in der Schweiz besitzen.