Die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an allen Unternehmen, insbesondere der Erwerb, die Halterung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder Handels-, Industrie-, Finanz- oder Immobiliengesellschaften in der Schweiz oder im Ausland, direkt oder indirekt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter als Anlage oder aus anderen Gründen, sowie die Finanzierung von Tochtergesellschaften, unter Einhaltung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (LFAIE). Allgemein kann die Gesellschaft alle Finanz- oder Handelstransaktionen durchführen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen und geeignet sind, ihn zu entwickeln. Sie kann in der Schweiz oder im Ausland Zweigniederlassungen errichten.