Folgende Operationen durchzuführen in der Schweiz und im Ausland: alle Immobiliengeschäfte; das Halten und die Übernahme von Beteiligungen an allen Gesellschaften. Die Gesellschaft kann entweder in eigenem Namen oder im Namen von Dritten alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck verbunden sind. Die Gesellschaft kann auch Darlehen an ihre Aktionäre und an Konzerngesellschaften gewähren, sich solidarisch verpflichten, bürgen, sich für Darlehen, die Dritte ihren Aktionären oder Konzerngesellschaften gewähren, verbürgen oder die Übertragung von Immobiliarsicherheiten zu ihren Gunsten vornehmen.