Alle Aktivitäten im Bereich des Immobilienwesens, insbesondere alle Handlungen im Zusammenhang mit der Immobilienvermittlung sowie alle Treuhand- und damit verbundenen Aktivitäten, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) verbotenen Aktivitäten. Die Gesellschaft kann alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, mobiliären oder immobilienbezogenen Aktivitäten ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen oder die Erreichung dieses Zwecks fördern, Verträge abschließen, die geeignet sind, ihre Aktivitäten zu entwickeln oder die direkt oder indirekt damit zusammenhängen, Erträge in Form von Zinsen, Provisionen und Dividenden erhalten, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen, Beteiligungen erwerben oder Unternehmen gründen, die mit ihrem Zweck direkt oder indirekt zusammenhängen. Sie kann diese Aktivitäten sowohl für eigene Rechnung als auch für Rechnung Dritter ausführen. Sie kann Darlehen gewähren und Sicherheiten für jede Person, insbesondere für ihre Gesellschafter und Geschäftsführer, einräumen.