Betrieb eines Landschaftsbaus; Anlage, Gestaltung und Pflege von Aussenanlagen und Obstgärten; sowie der Kauf und Verkauf von allen pflanzlichen und gartenbaulichen Produkten. Die Gesellschaft kann alle mobiliären und immobiliären Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen; jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; an Gesellschafter oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.