Die Gesellschaft hat zum Zweck: die Verwaltung, Führung und Administration aller Gesellschaften sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten; alle Tätigkeiten im Bereich Architektur, Generalunternehmung, Bauwesen, Bauleitung sowie alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Immobilienwesen. Die Gesellschaft kann die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen, für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter, an in der Schweiz oder im Ausland ansässigen Handels- oder Industrieunternehmen, durch den Erwerb von Aktien, Obligationen, Anteilen, Forderungen oder jede andere geeignete Form, den Erwerb von Patenten und Marken, vornehmen. Die Gesellschaft kann Darlehen an Gesellschafter oder Dritte gewähren, sich für von Gesellschaftern oder Dritten aufgenommene Darlehen verbürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme jeder anderen finanziellen Verpflichtung garantieren, ihre Vermögenswerte als Sicherheit für jede Forderung einsetzen. Die Gesellschaft kann jede kommerzielle und finanzielle Tätigkeit, jede Investition oder jede andere Tätigkeit, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht oder geeignet ist, diesen zu verwirklichen, ausführen. Sie kann diese Geschäfte für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter, als Vertreter oder Beauftragter, ausführen oder durch Dritte für ihre Rechnung ausführen lassen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen und an anderen Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland teilnehmen.