Die Gesellschaft bezweckt die Tätigkeit einer Holdinggesellschaft, also den Erwerb, den Kauf, den Verkauf, die Verwaltung und die Führung von Beteiligungen an allen Gesellschaften oder Unternehmen, direkt oder indirekt, in der Schweiz oder im Ausland, unter Ausschluss aller durch das Geldwäschereigesetz verbotenen Geschäfte, sowie die Finanzierung solcher Gesellschaften. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die sich direkt oder indirekt auf ihren Gesellschaftszweck beziehen und dessen Entwicklung fördern, einschließlich des Erwerbs von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen gründen oder Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Zweck gründen, alle mobilien, immobilien (nicht verboten durch das Geldwäschereigesetz) und finanziellen Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Verbindung stehen oder dazu beitragen, dessen Entwicklung zu fördern. Sie kann auch Kredite oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert.