Als Treuhänder gemäß dem Finanzinstitutsgesetz (LEFin) im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 17 Absatz 2 LEFin zu handeln, Trusts und Vermögensplanungsstrukturen zu errichten, zu verwalten und zu administrieren, alle Treuhandmandate und -operationen auszuführen, kommerzielle und finanzielle Dienstleistungen und Beratungen anzubieten sowie alle anderen Tätigkeiten, die direkt oder indirekt mit diesem Zweck verbunden sind. Das Unternehmen führt seine Geschäfte im Einklang mit den Zielen der Gruppe, soweit möglich. Daher kann das Unternehmen im Interesse der Gruppengesellschaften oder einer von ihnen (einschließlich Gruppengesellschaften, die das Unternehmen direkt oder indirekt halten, sowie deren direkte oder indirekte Tochtergesellschaften) Verträge abschließen und insbesondere Kredite oder andere Finanzierungsformen an diese Gruppengesellschaften gewähren und alle Arten von Sicherheiten für ihre Verpflichtungen bereitstellen, einschließlich durch Pfandrechte, Übertragungen oder Abtretungen von Vermögenswerten des Unternehmens zu Sicherungszwecken oder durch Garantien jeder Art, sei es entgeltlich oder unentgeltlich. Das Unternehmen kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und Unternehmen jeder Art erwerben, halten, verkaufen oder finanzieren. Das Unternehmen kann Immobilien erwerben, halten und verkaufen. Es kann alle kommerziellen Tätigkeiten ausüben, die direkt oder indirekt mit dem Zweck des Unternehmens verbunden sind. Es kann alle Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, den Zweck des Unternehmens zu fördern oder damit verbunden sind.