Die Ausübung jeder Tätigkeit im Bereich des Immobilienwesens, wie die Verwaltung, den Kauf, den Verkauf und das Halten von Immobilien, den Bau, die Renovation, die Organisation und Überwachung von Bau- und Umbauarbeiten, die Immobilienvermittlung, die Vermietung, die Steuerung und die Immobilienförderung, die Beratung in Immobilienangelegenheiten sowie die Erbringung von Dienstleistungen und Expertisen im Bereich des Immobilienwesens. Die Gesellschaft kann ihren Gesellschaftern Darlehen oder Finanzierungen gewähren sowie Sicherheiten für die Verpflichtungen dieser Gesellschafter stellen, insbesondere durch die Bestellung von Pfandrechten, durch die treuhänderische Übertragung von Gesellschaftsvermögen oder durch die Ausstellung einer Garantie, gleich welcher Art. Die Gesellschaft kann für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle Finanz-, Handels-, Industrie-, Mobilien- und Immobilientransaktionen durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, in welcher Form auch immer.