Der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an allen industriellen, gewerblichen, finanziellen, immobilienbezogenen oder anderen Gesellschaften in der Schweiz und im Ausland sowie die Verwaltung solcher Beteiligungen und die Finanzierung von Tochtergesellschaften; unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann: alle finanziellen, gewerblichen oder industriellen, mobiliären oder immobilienbezogenen Tätigkeiten ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen oder diesen fördern, an allen Unternehmen teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben, Kredite oder Garantien an Aktionäre oder Dritte im Interesse der Gesellschaft gewähren, Grundstücke im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck erwerben oder veräußern. Sie kann Zweigniederlassungen an anderen Orten errichten.