Die Gesellschaft bezweckt das Walzen, Biegen und Formen aller Arten von Metallen sowie alle damit verbundenen Konstruktionen. Alle immobilienwirtschaftlichen Geschäfte in der Schweiz und im Ausland, mit Ausnahme aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (LFAIE) verbotenen Geschäfte. Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an jeder Gesellschaft in der Schweiz und im Ausland, mit Ausnahme aller durch das LFAIE verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann ihren Zweck durch alle Geschäfte - insbesondere durch alle Verträge - ohne Einschränkung verfolgen: - bezüglich ihres Standorts - in der Schweiz oder im Ausland; - bezüglich ihres Gegenstands - ob es sich um materielle (bewegliche oder unbewegliche) oder immaterielle Vermögenswerte oder Dienstleistungen handelt; - bezüglich ihrer Durchführung - ob durch die Gesellschaft, durch ihre Zweigniederlassungen, durch Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder durch Subunternehmer. Die Gesellschaft kann zudem Darlehensverträge mit ihren Gesellschaftern als Schuldnerin oder Gläubigerin abschließen oder ihnen Sicherheiten gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.