Die Gesellschaft bezweckt in der Schweiz und im Ausland den Betrieb von Friseursalons, Maniküre- und Kosmetiksalons für Damen und Herren, den Handel und die Vertretung aller Schönheits- und Parfümerieprodukte, Friseuraccessoires und Schmuck, sowie den Kauf, Verkauf und die Verwaltung von Immobilien, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Operationen. Die Gesellschaft kann: Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen; Beteiligungen an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland übernehmen, gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben oder gründen; alle Geschäfts-, Industrie-, Finanz-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte tätigen und Verträge abschließen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die sich direkt oder indirekt darauf beziehen, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Operationen; Aktionären oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.