Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung und Ausbeutung des Universums « KERA » und seiner realen und virtuellen Gemeinschaft, insbesondere durch Veranstaltungen, Sponsoring, Produktion und Verkauf von Getränken, Verkauf von Merchandising-Artikeln sowie aller Gegenstände, die der Förderung des Universums « KERA » dienen, die Schaffung und Verwaltung von Gastronomie- und Unterhaltungsbetrieben. Sie kann auch Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen mit ähnlichen oder analogen Zielen erwerben oder gründen, alle Finanz-, Industrie-, Handels- oder Immobiliengeschäfte durchführen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlich sind oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG) verbotenen Geschäfte. Sie kann auch Garantien (insbesondere in Form von Bürgschaften, Pfandrechten oder anderen) gewähren und Darlehen oder Vorschüsse an Aktionäre, Tochtergesellschaften oder Dritte gewähren.