Die Gesellschaft bezweckt die Organisation, Führung, Übernahme und Ausbeutung aller öffentlichen Betriebe wie Cafés, Bars, Restaurants, Teestuben und Tanzlokale sowie aller Betriebe mit Hotelcharakter oder ähnlicher Art, in welcher Form auch immer. Mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte kann die Gesellschaft in der Schweiz und im Ausland, in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck, alle Finanz-, Handels-, Mobiliar- und Immobiliengeschäfte tätigen, an allen Unternehmungen oder Aktivitäten teilnehmen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen und an Aktionäre oder Dritte Darlehen oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.