Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Verwaltung, die Halterung, die Führung und die Veräusserung von Beteiligungen an allen Gesellschaften, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann: - jede finanzielle, kommerzielle, industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte; - in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; - an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen; - ihren Aktionären, verbundenen Gesellschaften oder Dritten finanzielle Unterstützung gewähren, einschließlich Darlehen, Vorschüsse, Garantien oder Sicherheiten aller Art.