Betrieb von öffentlichen Einrichtungen. Die Gesellschaft kann auch alle kommerziellen Operationen durchführen, die direkt oder indirekt mit dem ursprünglichen Zweck verbunden sind. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die einen identischen oder ähnlichen Zweck verfolgen, Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, in der Schweiz und im Ausland alle Finanz-, Handels-, Mobilien-, Immobilien- und anderen Operationen durchführen und alle Verträge abschließen, die zur Entwicklung ihres Zwecks oder in direktem oder indirektem Zusammenhang damit stehen.