Im Sinne einer Holding, die Übernahme, der Kauf, der Verkauf, die Verwaltung und die Verwaltung von Beteiligungen an allen Gesellschaften oder Unternehmen, die gewerblich oder finanziell tätig sind, direkt oder indirekt, in der Schweiz und im Ausland - mit Ausnahme von Beteiligungen an Gesellschaften, deren Zweck der Erwerb von Immobilien in der Schweiz ist, die nicht ausschließlich gewerblich genutzt werden -, sowie alle finanziellen, gewerblichen oder mobilien Operationen, die geeignet sind, ihren Zweck zu fördern. Die Gesellschaft kann auch Rechte des geistigen Eigentums (insbesondere Marken, Domainnamen, immaterielle Rechte) erwerben, halten, verwalten, nutzen und Lizenzen dafür erteilen. 2 Die Gesellschaft kann darüber hinaus Darlehen an Aktionäre oder Dritte gewähren, für von Aktionären oder Dritten aufgenommene Darlehen bürgen, diese Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypothekenurkunden oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen absichern, ihre Vermögenswerte als Sicherheit für jede Forderung verpfänden.