Die Uhrenherstellung, die Bijouterie, die Juwelenherstellung, die Fertigung und das Löten sowie der Handel mit Edelmetallen und Edelsteinen in der Schweiz und im Ausland. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die ein identisches oder ähnliches Ziel verfolgen, Kredite oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren und in der Schweiz und im Ausland alle Finanz-, Handels-, Mobilien- und anderen Geschäfte tätigen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen.