Die Gesellschaft hat zum Zweck, alle Arbeiten im Bereich der Schreinerei und der Innenausstattung (insbesondere die Montage von Fenstern, Türen, Küchen, Schränken und anderen Veredlungen) auszuführen. Die Gesellschaft kann ferner: a) alle Transaktionen in der Schweiz und im Ausland durchführen, soweit diese nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BGFA) unterliegen; b) Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten.