Leistungen im Bereich Kunst und Informationstechnologie zu erbringen. Sie kann Lösungen und Dienstleistungen jeder Art entwickeln, bereitstellen und betreiben, die für die Anwendung im Bereich der Kunst bestimmt sind. Insbesondere verwaltet und betreibt die Gesellschaft ein Programm, das sowohl technisch als auch rechtlich gültig ist und den Erwerb von Kunstwerken ermöglicht. Sie kann auch Dienstleistungen im Bereich Informationstechnologie, Kunst und Finanzen anbieten, wie den Verkauf, die Vermittlung, die Verteilung sowie alle mit Kunstwerken zusammenhängenden Operationen. Die Gesellschaft übt jedoch keine Tätigkeit aus, die unter das Bundesgesetz gegen die Geldwäscherei und die Terrorismusfinanzierung (GwG) oder das Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) fällt. Darüber hinaus kann die Gesellschaft den Erwerb, den Kauf, den Verkauf, die Verwaltung und das Management von Beteiligungen - mit Ausnahme jeder Beteiligung im Sinne des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) - in allen Gesellschaften oder Unternehmen, direkt oder indirekt, in der Schweiz oder im Ausland, vornehmen. Die Gesellschaft kann Niederlassungen und Tochtergesellschaften gründen und an anderen Unternehmen, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, beteiligt sein und im Allgemeinen jede Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht. Sie kann, entweder für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter, alle Handels-, Industrie- und Finanzoperationen durchführen, die sich direkt oder indirekt, ganz oder teilweise, auf ihren Zweck beziehen oder dessen Verwirklichung erleichtern, sowie für Tochtergesellschaften oder Dritte Bürgschaften oder Garantien übernehmen. Sie betreibt die technische Infrastruktur, die sie für die Erfüllung dieser Ziele für notwendig erachtet.