1. Der Hauptzweck des Genossenschaftsvereins ist es, die wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder, insbesondere von KMU, Selbstständigen und Organisationen, zu fördern und zu gewährleisten, und zwar durch gemeinsames Handeln im Bereich der künstlichen Intelligenz. 2. Diesen Zweck verfolgt sie insbesondere durch: die gemeinsame Nutzung von Wissen, Fähigkeiten, Werkzeugen und technologischen Ressourcen; die Bereitstellung von Analysedienstleistungen, Audits, Begleitung und Integration von Lösungen für künstliche Intelligenz; die Entwicklung und Nutzung von Plattformen, Methodologien, Labels, Schulungen, Veranstaltungen und Ressourcen; die Senkung der Zugangskosten zu Technologien der künstlichen Intelligenz; die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der wirtschaftlichen Leistung ihrer Mitglieder; das Vernetzen von Experten, Unternehmen, Institutionen und Partnern; die Förderung einer verantwortungsvollen Nutzung im Einklang mit dem schweizerischen und europäischen Rechtsrahmen. 3. Die Genossenschaft kann Leistungen für Nicht-Mitglieder erbringen, wenn dies vorrangig den Interessen der Mitglieder dient. 4. Sie kann jede Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht. 5. Sie kann Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.