Die Führung und Leitung eines Architekturbüros. Die Gesellschaft kann jede Tätigkeit in den folgenden Bereichen der Architektur ausüben: Planung, Erstellung von Plänen, Bauleitung, Ausführung von Bauvorhaben als Generalunternehmer, Erstellung von gerichtlichen und zivilen Gutachten, Ermittlung von Schätzungen, Teilnahme an Wettbewerben. Die Gesellschaft kann außerdem Immobilien im Ausland, nicht jedoch in der Schweiz, erwerben, verkaufen, verwalten und belasten. Die Gesellschaft kann zudem alle Tätigkeiten direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck verbunden ausüben und in jeder Form an Gesellschaften mit ähnlichen Zielen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen.