Alle Arbeiten im Bereich des zweiten Werks, Renovation, Transformation, Gipserei, Malerei, leichte Maurerarbeiten, Bodenbeläge, allgemeine Isolierungsarbeiten, Falschdecken, Trennwände, technische Böden usw. sowie alle Abbrucharbeiten. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen mit einem identischen oder ähnlichen Zweck erwerben oder gründen, Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren und in der Schweiz und im Ausland alle Finanz-, Handels-, Mobilien-, Immobilien- und anderen Geschäfte tätigen sowie alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen.