Der Betrieb und die Verwaltung von Glücksspielen mit Gewinnmöglichkeit, im Einklang mit den eidgenössischen und kantonalen Gesetzen, insbesondere durch die Verwaltung eines oder mehrerer Spielbanken. Die Verwaltung eines Theaters, eines Café-Restaurants, eines Tanzlokals und von Sälen für Vorstellungen oder Veranstaltungen. Die Verwaltung kann ganz oder teilweise auch indirekt durch den Abschluss geeigneter Verträge mit Dritten erfolgen. Die Gesellschaft fördert kulturelle und touristische Initiativen und Veranstaltungen und arbeitet mit den zuständigen Behörden zusammen, um die Entwicklung der Region zu unterstützen. Die Gesellschaft kann direkt oder indirekt an anderen Gesellschaften, Unternehmen oder Institutionen mit gleichen oder ähnlichen Zielen teilnehmen. Die Gesellschaft kann zudem alle Tätigkeiten ausüben oder jede Operation durchführen, die mit dem Gesellschaftszweck verbunden ist. Die Gesellschaft kann Immobilien in der Schweiz oder im Ausland erwerben.