Die Gesellschaft hat zum Zweck, unter Ausschluss aller durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland verbotenen Geschäfte:
- den Erwerb, die Verwaltung, den Besitz und die Veräußerung von Beteiligungen an allen Gesellschaften oder Unternehmen in der Schweiz oder im Ausland;
- die Anlage aller finanziellen und mobilen Erträge, insbesondere in Wertpapieren, Titeln oder jeder anderen Anlageform;
- den Erwerb, die Verwaltung, die Nutzung, den Besitz und die Veräußerung aller beweglichen und unbeweglichen Güter.
Sie kann darüber hinaus:
- jede finanzielle, gewerbliche oder industrielle Tätigkeit, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt, ausüben;
- Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland eröffnen;
- an allen Unternehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen, teilnehmen;
- Kredite oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.