Der Betrieb eines allgemeinen Bauunternehmens, insbesondere die Errichtung und Sanierung von Einfamilienhäusern und Wohnungen, die Lieferung und Verlegung von Fliesen, Parkett, Stuck, Gips, alle Malerarbeiten, Falschdecken und Trennwände, die Verlegung von Tapeten, die innere und äussere Isolierung sowie die Maurerarbeiten. Die Gesellschaft kann entweder auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter alle finanziellen, kommerziellen, industriellen und mobiliären Operationen in der Schweiz und im Ausland durchführen, die direkt oder indirekt mit dem Hauptzweck verbunden sind; sie kann Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen; sie kann an allen Unternehmen teilnehmen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Zweck haben; sie kann Tochtergesellschaften, Gesellschaftern oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert.