Der Import, Export und die Herstellung von Kunstwerken, der Erwerb, Vertrieb und die Teilnahme an Ausstellungen von Kunstwerken und Waren aller Art, die Vergabe von Darlehen, der Erwerb oder die Gewährung von Lizenzen, die Verwaltung von Urheberrechten, Marken oder Patenten, der Betrieb einer Kunstgalerie oder eines oder mehrerer Ateliers zur künstlerischen Schaffung, die Organisation verschiedener Konferenzen und die Förderung der Resonanz von Kunst bei der Öffentlichkeit sowie alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kunst und ihrer Ausdrucksform. Die Gesellschaft kann: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, solche Unternehmen erwerben oder mit ihnen fusionieren; Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren, wenn dies ihre Interessen fördert.