Der Verein setzt sich dafür ein, dass die Menschenrechte nicht nur eine Absichtserklärung bleiben, sondern eine Ethik, die die Mechanismen unserer Gesellschaft durchdringt, sei es auf politischer, administrativer oder religiöser Ebene. Er sorgt dafür, dass die Handlungen der Akteure, die direkt mit den von psychischen Störungen betroffenen Personen in Kontakt stehen, die Internationale Menschenrechtskonvention respektieren. Der Verein setzt sich dafür ein, Diskriminierungen und Ungerechtigkeiten, die Menschen, die unter dem Einfluss des Gesetzes stehen und von psychischen Störungen betroffen sind, ausgesetzt sind, aufzudecken und sicherzustellen, dass sie ohne Diskriminierung Zugang zu qualitativ hochwertiger Versorgung haben. Um diese Ziele zu erreichen, entwickelt der Verein insbesondere die folgenden Maßnahmen: Der Verein kann den Justizopfern, die vor Gericht stehen, rechtliche Unterstützung anbieten. Der Verein kann den Justizopfern und ihren Angehörigen psychosoziale Unterstützung und die Entwicklung interdisziplinärer Netzwerke anbieten. Der Verein kann alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Situationen aufzudecken, die ihm als widersprüchlich zum Schweizer Strafgesetzbuch, den Nelson-Mandela-Regeln und der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie den europäischen Strafvollzugsregeln erscheinen.