Das Unternehmen hat zum Zweck die Vermögensverwaltung, insbesondere: das volle Eigentum, das nackte Eigentum, das Nießbrauchrecht, die unentgeltliche Überlassung an Aktionäre oder wirtschaftliche Begünstigte, den Bau, die Renovation, die Reparatur, die Ausstattung, die Verwaltung und die Nutzung durch Vermietung aller bebauten oder unbebauten Immobilien oder aller dinglichen Rechte, die es besitzt oder nutzt, durch Erwerb, Tausch, Einbringung oder auf andere Weise, mit Ausnahme aller anderen Immobilien; den Erwerb, den Verkauf und die Vermietung aller Immobilien, insbesondere: Wohnungen, Villen, Grundstücke usw.; den Erwerb aller beweglichen Güter und die Verwaltung dieser beweglichen Güter; die Beteiligung an allen Gesellschaften; die Aufnahme von Darlehen bei Finanzinstituten zum Erwerb der oben genannten Güter; die Bestellung von Hypotheken oder anderen dinglichen Sicherheiten auf die Gesellschaftsvermögen (für den vollständigen Zweck siehe Statuten).