Die Führung und Verwaltung von öffentlichen Betrieben aller Art, insbesondere von Hotels, Apparthotels, Garnis und Pensionen, Restaurants, Gasthöfen, Osterien, Grotten, Kellern, Bierlokalen, Eisdielen, Cafés, Bars, Teestuben, Nachtlokalen, Diskotheken und Pianobars sowie die Ausübung jeder direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck verbundenen Tätigkeit. Die Gesellschaft ist berechtigt, in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen, Tochtergesellschaften sowie Stiftungen zu gründen und kann an anderen Gesellschaften teilnehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, in der Schweiz und im Ausland Grundstücke zu kaufen und zu belasten, sowohl für den eigenen Bedarf als auch zur Erreichung des Gesellschaftszwecks. Die Gesellschaft ist berechtigt, jede weitere Tätigkeit auszuüben, die zur Erreichung der in den vorherigen Punkten genannten Gesellschaftszwecke und -objekte geeignet ist oder in irgendeiner Weise damit verbunden ist, und zwar sowohl in der Schweiz als auch im Ausland.