Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von öffentlichen Einrichtungen und Hotels sowie alle Tätigkeiten im Bereich der Gastronomie, Hotellerie und Ernährung. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen erwerben oder gründen, die einen identischen oder ähnlichen Zweck wie sie selbst verfolgen, alle wirtschaftlichen, industriellen, finanziellen, mobiliären und immobiliären Geschäfte tätigen, ausgenommen die durch das Bundesgesetz über die Auslandsinvestitionen verbotenen Geschäfte, und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann Darlehen gewähren oder Garantien erteilen, wenn dies ihren Interessen dient.