Der Betrieb und die Führung von Lebensmittelgeschäften. Die Gesellschaft kann Lebensmittel oder andere Produkte kaufen, verkaufen und allgemein handeln. Die Gesellschaft kann Beteiligungen an anderen Unternehmen mit ähnlichem oder verwandtem Zweck erwerben oder gewähren, sowie Niederlassungen und/oder Filialen in der Schweiz oder im Ausland eröffnen. Im Rahmen und innerhalb der Grenzen, die durch die jeweils geltende Gesetzgebung vorgesehen sind, verfolgt die Gesellschaft ihren gesellschaftlichen Zweck und kann auch Postdienstleistungen im Auftrag der Schweizerischen Post erbringen. Die Gesellschaft kann schließlich alle kommerziellen, finanziellen, beratenden oder anderen Tätigkeiten ausüben, die mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.