Der Kauf, Verkauf, die Verarbeitung und Herstellung aller Arten von Fleisch sowie der Betrieb von Metzgereien und diverse Aufgaben in diesem Bereich, die Übernahme, Verwaltung und Führung von Beteiligungen an Handels-, Industrie-, Finanz- oder Dienstleistungsunternehmen. Die Gesellschaft kann auch: a) alle Handels-, Finanz-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte durchführen, letztere jedoch nur, soweit sie nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BWG) unterliegen; b) im Allgemeinen alle Geschäfte durchführen, die einen direkten oder indirekten Bezug zum Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland haben; c) die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften haben oder Niederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen.