Die Gesellschaft bezweckt den Kauf, Verkauf, Bau, die Erschliessung und die Ausbeutung von Grundstücken sowie die damit verbundenen Transaktionen und Bauträgergeschäfte, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft bezweckt ferner den Erwerb von Beteiligungen an allen Unternehmen, unter Ausschluss der durch das BewG verbotenen Geschäfte. Sie bezweckt zudem die Gewährung von Darlehen, die Haltung von geistigem Eigentum, Patenten und Marken, die Verwaltung ihrer Beteiligungen und die Ausbeutung der Rechte des geistigen Eigentums. Die Gesellschaft kann Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben oder gründen und sich mit allen Geschäften, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, befassen.